als strafrechtlich verantwortlicher Jugendlicher einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht zu haben,
Der Angeschuldigte Wird Daher Beschuldigt,als Strafrechtlich Verantwortlicher Jugendlicher Einen Menschen Mit der Begehung Eines Gegen Ihn Oder Eine Ihm Nahestehende Person Gerichteten Verbrechens Bedroht Zu Haben,
Angeschuldigte DAHER Wird der beschuldigt, als strafrechtlich Verantwortlicher Jugendlicher EINEN Menschen mit der Begehung Eines gegen IHN oder Eine Person Ihm Nahestehende Gerichteten Verbrechens bedroht Zu haben,
Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt,ALS strafrechtlich verantwortlicher Jugendlicher einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn Oder eine Person gerichteten = Verbrechens nahestehende bedroht zu ".