Sie befinden sich seit derzeit als Asylbewerber in der Bundesrepublik  Übersetzung - Sie befinden sich seit derzeit als Asylbewerber in der Bundesrepublik  Deutsch wie soll ich sagen

Sie befinden sich seit derzeit als

Sie befinden sich seit derzeit als Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland .Sie waren zunächst in einer Aufnahmeeinrichtung in der Straße in der Stadt lauf in der Pegnitz unterbracht ,wurden aber am 06,11,2015 in die Einrichtung im Erlenweg in Bamberg verlegt .obwohl sie ab November 2015 dort Taschengeldzahlungen nach dem Asylbewerbergesetz erhielten ,begeben sie sich an den jeweiligen Auszahlungstagen Aufnahmeeinrichtung im Lauf an der Pegnitz und nehmen dort die Zahlungen ein zweites mal entgegen . durch ihren verhalten erweckten sie dabei den eindruck, dass sie nach wie vor Bewohner der Einrichtung in Lauf wären und daher dort einen Auszahlungsanspruch hätten. Aufgrund dessen erkannten die mit der Auszahlung befassten mitarbeiter der regierung von mittelfranken nicht ,dass sie die zahlung doppelt erhielten,worauf Sie -wie Sie wussten - keinen Anspruch hatten .

Dies hatten Sie erkannt ,und darauf kam es ihnen auch ihrer Absicht entsprechend erhielten Sie in der Einrichtung in lauf die folgenden Bezahlungen ,auf die Sie keinen Anspruch hatten, weil die ihnen zustehende Leistung bereits in Bamberg erhalten hatten.

1. Am 12.11.2015 Leistungen in Höhe von 183,76- Euro
2. Am 11.12.2015 Leistungen in Höhe von 183,76- Euro
3. Am 11.01.2016 Leistungen in Höhe von 186,32- Euro
4. Am 11.02.2016 Leistungen in Höhe von 186,32- Euro

Insgesamt erhielten Sie also zu unrecht Zahlungen in Höhe von 740.16- Euro .Hierdurch wutde der Bezirk Mittelfranken in entsprechender Höhe geschädigt .

Sie werden daher beschuldigt ,

in vier sachlich zusammentreffenden Fälllen jeweils in der Absicht ,sich rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,das Vermögen eines anderen dadurch geschädigt zu haben ,dass sie durch Vorspiegelung falscher und durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregten.

strafbar als






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Sie Befinden Sich Seit Derzeit als Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland. Sie Waren Zunächst in Einer Aufnahmeeinrichtung in der Straße in der Stadt Lauf in der Pegnitz Unterbracht, Wurden Aber am 06,11,2015 im sterben Einrichtung Im Erlenweg in Bamberg Verlegt .obwohl Sie Ab November 2015 Dort Taschengeldzahlungen Nach Dem Asylbewerbergesetz Erhielten, Begeben Sie Sich eine Den Jeweiligen Auszahlungstagen Aufnahmeeinrichtung Im Lauf einer der Pegnitz Und Nehmen Dort sterben Zahlungen Ein Zweites Mal Entgegen. Durch Ihren Verhalten Erweckten Sie Dabei Den Eindruck, Dass Sie Nach Wie Vor Bewohner der Einrichtung in Lauf Wären Und Daher Dort Einen Auszahlungsanspruch Essen. Aufgrund Dessen Erkannten die Mit der Auszahlung Befassten Mitarbeiter der Regierung von Mittelfranken Nicht, Dass Sie sterben Zahlung Doppelt Erhielten, Worauf Sie - Wie Sie Wussten - Keinen Anspruch Hatten.Dies Hatten Sie Erkannt, Und Darauf Kam es Ihnen Auch Ihrer cosmopolitique Entsprechend Erhielten Sie in der Einrichtung in Lauf sterben Folgenden Bezahlungen, Auf Die Sie Keinen Anspruch Hatten, Weil Die Ihnen Zustehende Leistung Bereits in Bamberg Erhalten Hatten.1. bin 12.11.2015 Leistungen in Höhe von 183,76 Euro 2. bin 11.12.2015 Leistungen in Höhe von 183,76 Euro 3. bin 11.01.2016 Leistungen in Höhe von Euro-186,32 4. bin 11.02.2016 Leistungen in Höhe von Euro-186,32 Insgesamt Erhielten Sie auch Zu Unrecht Zahlungen in Höhe von 740.16 Euro. Hierdurch Wutde der Bezirk Mittelfranken in Entsprechender Höhe Geschädigt.Sie Werden Daher Beschuldigt,in Vier Sachlich Zusammentreffenden Fälllen Jeweils in der cosmopolitique, Sich Rechtswidrigen Vermögensvorteil Zu District, Das Vermögen Eines Anderen Dadurch Geschädigt Zu Haben, Dass Sie Durch Vorspiegelung Falscher Und Durch Unterdrückung Wahrer Tatsachen Einen Irrtum Erregten.Strafbar als
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Sie befinden sich seit DERZEIT als Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland zunächst .Sie Waren in Einer Aufnahmeeinrichtung in der Straße in der Stadt Lauf in der Pegnitz unterbracht, gerechnet wurden Aber am 06,11,2015 in sterben Einrichtung im Erlenweg in Bamberg verlegt .obwohl sie ab november 2015 Dordrechter Taschengeldzahlungen nach DEM Asylbewerbergesetz erhielten , begeben sie Sich eine den jeweiligen Auszahlungstagen Aufnahmeeinrichtung im Lauf an Pegnitz und nehmen Dort der zahlungen ein Zweites mal entgegen sterben. Durch Empfehlung : Ihren verhalten erweckten sie dabei den Eindruck , Dass sie nach Wie vor Bewohner der Einrichtung in Lauf Waren und DAHER Dort EINEN Auszahlungsanspruch Hätten. Dessen Erkannten sterben 's Aufgrund mit der Auszahlung Befassten Mitarbeiter der Regierung von Mittelfranken nicht, Dass sie sterben ' s Zahlung Doppelt Erhielten, Worauf Sie Sie -wie Wussten -. Keinen anspruch Hatten Dies Hatten Sie Erkannt, Darauf und kam es them Auch ihrer absicht Entsprechend Erhielten Sie in Einrichtung in Lauf der Würfel 's following Bezahlungen, Sie auf sterben ' s Keinen anspruch Hatten, Weil sterben 's them Zustehende Leistung BEREITS in Bamberg Erhalten Hatten. 1. 2015.11.12 Leistungen in Am Höhe von 183,76- Euro 2. 2015.11.12 Leistungen in Am Höhe von 183,76- Euro 3. 2016.11.01 Leistungen in Am Höhe von 186,32- Euro 4. 2016.02.11 Leistungen in Am Höhe von 186,32- Euro Insgesamt Erhielten auch Sie zu Unrecht zahlungen in Höhe von 740.16- Euro .Hierdurch Wutde der Bezirk Mittelfranken in Entsprechender Höhe geschädigt. Sie werden DAHER beschuldigt, in vier Sachlich Zusammentreffenden Fälllen Jeweils in der absicht, Sich zu Rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen, das Vermögen Eines other Characterized geschädigt zu haben, that sie Durch und Durch Vorspiegelung Falscher Unterdrückung Wahrer Tatsachen EINEN Irrtum Erregten. strafbar als





















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Sie befinden Sich seit derzeit ALS Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland. Sie Waren Zun ä chst in einer Aufnahmeeinrichtung in der der ß e in der Stadt Lauf in der Pegnitz unterbracht, wurden Taber am 06, 112015 in Einrichtung im Erlenweg verlegt "in Bamberg. Obwohl sie ab November 2015 Taschengeldzahlungen Dort bis DEM Asylbewerbergesetz erhielten, begeben sie Sich An den jeweiligen Auszahlungstagen Aufnahmeeinrichtung im Lauf an der Pegnitz und nehmen Dort sterben Zahlungen ein Zweites mal entgegen.Durch ihren VERHALTEN erweckten sie dabei den eindruck, dass sie bis Wie vor Bewohner der Einrichtung in Lauf W ä ren und daher Dort einen Auszahlungsanspruch H ä anderen Unternehmen.Aufgrund dessen erkannten sterben mit der Auszahlung befassten Mitarbeiter der REGIERUNG von Mittelfranken nicht, dass sie sterben zahlung doppelt erhielten Linie. Wie sie auf, wussten hatten. Keinen Anspruch auf diplomatischen.Erkannt; hatten sie, und darauf Absicht entsprechend Kam es Ihnen auch ihrer erhielten sie in der Einrichtung "in Lauf folgenden sterben sie keinen Anspruch auf diplomatischen Bezahlungen, auf hatten nun Ihnen zustehende" hatten Leistung bereits in Bamberg erhalten.1.Bin 12.11.2015 Leistungen in h ö er von 183 euro 76.2.Bin 11.12.2015 Leistungen in h ö er von 183 euro 76.3.Bin 11.01.2016 Leistungen in h ö er von 186 euro 32.4.Bin 11.02.2016 Leistungen in h ö er von 186 euro 32.Insgesamt erhielten sie auch zu unrecht Zahlungen in h ö er von 740.16. Euro. Hierdurch wutde der Bezirk Mittelfranken in entsprechender h ö er Gesch ä digt.Sie werden daher beschuldigt,In der sachlich zusammentreffenden vier f ä lllen jeweils in der Absicht, Sich rechtswidrigen Verm ö ö gensvorteil zu verschaffen, das Verm gen eines anderen dadurch Gesch ä digt zu ", dass sie durch Vorspiegelung falscher und durch Unterdr ü ckung wahrer erregten Tatsachen einen Irrtum.Strafbar ALS
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